1. Gültigkeit der Bestimmungen
1.1. Salz & Zucker, vertreten durch Gio Proietto – D-78467 Konstanz – Oberlohn 3 führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen und Aufträge, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
1.2. Für alle Rechtsgeschäfte mit Salz & Zucker sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.
2. Vertragsabschluß
2.1. Angebote gelten laut aktuellen Preisen und Preislisten. Hiervon betroffene, eventuelle Abweichungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
2.2. Telefonisch erteilte Aufträge gelten als angenommen, ab der Anlieferung von Text- oder Bilddateien durch den Kunden, spätestens aber ab der Zusendung der ersten Layoutdateien durch Salz & Zucker per Mail, CD oder Printdatei.
3. Terminabsprachen Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten und zu bestätigen.
4. Verbindlichkeit einer Bestellung
4.1. Für einen per Bestell-/Auftragsformular vom Auftraggeber erteilten Designauftrag an Salz & Zucker wird die Bestellung für diesen verbindlich. D.h. für unsere erbrachte Dienstleistung ist der vereinbarte Preis in jedem Fall – durch 30% Anzahlung und 70% bei Übergabe – zu entrichten.
5. Auftragsablauf und Garantievereinbarung
5.1. Nach Eingang der Anzahlung vom Auftraggeber nimmt Salz & Zucker die Arbeit an dem erteilten Auftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Termin-Vereinbarung: innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen) einen entsprechenden Musterentwurf. Der Entwurf ist durch einen deutlich sichtbar als Muster gekennzeichnet. Webseiten werden in Form von Bildschirmscreenshots zur Prüfung und Abnahme dem Auftraggeber übermittelt.
5.2. Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail bevorzugt.
5.3. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des Entwurfs entsprechend seiner im Angebot enthaltenen Anzahl Korrekturschleifen Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) auch gleich ein kostenloses Zweitmuster fordern. Üblich sind zwei kostenlose Korrekturschleifen solange nichts anderes vereinbart wurde. Sollte es sich allerdings um Änderungswünsche handeln, die im krassen Gegensatz zu dem vom Kunden im Auftrag gemachten Gestaltungsvorgaben stehen, wird der hierdurch entstehende Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt, da hier dann kein Fehler unsererseits vorliegt. Grundsätzlich sollte der Kunde für seine Änderungswünsche detaillierte neue Gestaltungsvorgaben erbringen, damit Salz & Zucker diese dann bestmöglichst umsetzen kann. Die Wünsche für derartige Änderungen dürfen allerdings den Rahmen der bei Auftragserteilung gemachten Vorgaben nicht deutlich überschreiten. Dieses Recht garantieren wir für alle Festpreisangebote unserer angegebenen Preise und Preislisten. Einen vollständigen Neuentwurf berechnen wir lt. unseren Preislisten. Bei allen Aufträgen, die auf einem Preisangebot unseres Hauses basieren, bieten wir ein einfaches Änderungsrecht an. D.h. kleinere Änderungswünsche des Kunden (z.B. Änderungen am Text, Austausch von Fotos oder ähnliches) werden einmalig kostenfrei ausgeführt,solange dieser Aufwand keine komplett neue Bearbeitung erfordert. Änderungen bedürfen auch hier der Schriftform. Darüber hinausführende Änderungswünsche bzw. die Erstellung komplett neuer Entwürfe bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands. Die hierbei entstehenden Kosten,basieren auf den angegeben Preisen für Zusatzleistungen und Änderungen. (s.o.)
6. Pflichten und Haftung des Auftraggebers
6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign-Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen und diese nach Auftragserteilung vorzulegen.
6.2. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.
6.3. Der Auftraggeber stellt Salz & Zucker von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Salz & Zucker stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
7.1. Jeder an Salz & Zucker erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
7.2. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Salz & Zucker (bzw. dem entsprechend im Auftrag von Salz & Zucker tätig gewordenen Grafiker / Subunternehmer) insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.
7.3. Salz & Zucker überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte nach Fertigstellung.
7.4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Erstellte Webseiten dürfen nur für die Domain genutzt werden für die sie erstellt wurden. Das Vervielfältigen und Verbreiten für andere Domains ist untersagt. Gleiches gilt für eigens erstellte Werbetexte. Auch hier unterliegt die Vervielfältigung auf anderen Medien oder für andere Zwecke als dem ursprünglich angedachten, der schriftlichen Genehmigung und ist je nach Art und/oder Vielzahl der Veröffentlichungen mit zusätzlichen Kosten verbunden.
7.5. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
7.6. Salz & Zucker erstellt für jeden Auftrag ein individuell angepasstes, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder von Salz & Zucker für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von Salz & Zucker (bzw. deren Grafikern) erstellten Grafik – ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann. Besonders gilt dies für Fotomaterial, da die Bildagenturen – von denen Salz & Zucker seine Designlizenzen bezieht – grundsätzlich keine Exklusivrechte vergeben.
7.7. Die für die Gestaltung eingesetzter Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc. werden überwiegend lizenzfreie Grafiksammlungen oder Designkollektionen bekannter Bildagenturen oder Verlage entnommen. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens Salz & Zucker eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber Salz & Zucker erhoben werden. Außerdem behalten wir uns das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben. Selbstverständlich kann auch „exklusives“ Material verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr und der Beschaffungsaufwand extra vergütet werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.
8. Vergütung
8.1. Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der online veröffentlichten Preislisten und Preise (neueste Fassung) bzw. – soweit erfolgt – auf Grundlage eines schriftlichen Angebots von Salz & Zucker. Wurden keine Vereinbarungen getroffen und wird die Dienstleistung nicht von der Salz & Zucker Standard-Preisliste erfasst, erfolgt die Vergütung auf Grundlage des Tarifvertrags für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung).
9. Rechnung, Abnahme
9.1. Salz & Zucker stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, die innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar ist. Hiervon sind Zahlungen und Zahlungseingänge die in Vorkasse geleistet wurden zu berücksichtigen.Die Originalgrafik (ohne Musterkennung) bzw. die erstellten Webseiten wird/werden grundsätzlich erst nach Zahlungseingang der Abschlussrate zur Verfügung gestellt.
9.2. Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel 10 Arbeitstage,wenn nicht anders schriftlich vereinbart) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern eine Abnahme auch nach maximal 15 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird von Salz & Zucker in Rechnung gestellt.
9.3. Bei Zahlungsverzug kann Salz & Zucker Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
10.Zahlungsbedingungen
10.1. Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig. Sollte mit dem Auftraggeber eine Ratenzahlung vereinbart worden sein, so sind die darin enthaltenen Termine ausdrücklich einzuhalten. Bei verspäteter Zahlung wird umgehend die Gesamtsumme fällig. In Auftrag gegebene und ausgeführte Arbeiten, die später vom Kunden nicht mehr abgenommen oder benötigt werden, werden mit dem jeweils aktuellen Stundensatz (lt. Ihrem Angebot) in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für erbrachte Zusatzleistungen, die bei der Angebotserstellung noch nicht ersichtlich waren und sich erst während der Projektarbeit ergeben haben.
11. Gewährleistung, Mängel
11.1. Salz & Zucker verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
11.2. Salz & Zucker verpflichtet sich bei nachweislich, eigenverschuldeter, mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.
11.3. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen. Er kann lediglich die Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit, Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
11.4. Beanstandungen, seitens des Auftraggebers oder durch ihn autorisierte Personen, gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Salz & Zucker geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen und somit nicht mehr Gegenstand nachfolgender Reklamationen.
12. Haftungsbeschränkungen
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet Salz & Zucker bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13. Widerrufsbelehrung
13.1. Auftraggeber/Verbraucher iSd.
13.2 BGB können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (Einschreiben Brief) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Widerruf ist zu richten an die folgende Adresse, und zwar per Brief-Einschreiben: Salz & Zucker Julian Laibach Dietrich Bonhoeffer Weg 6 78315 Radolfzell
13.3 Ein Widerruf Ihrer Buchung ist nur bis zum Zeitpunkt des Gestaltungsbeginns möglich, da die Ware kundenspezifisch angefertigt wird [§312d IV (1) BGB].
14.Schlussbestimmungen
14.1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Salz & Zucker die für ihn erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als „Referenz“ in unseren öffentlichen Galerien auf unserer Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis unserer Arbeiten verwenden. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, oder positive Zitate in unsere ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben selbstverständlich Projekte, die wir im Rahmen für Agenturen ausführen, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und Salz & Zucker um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.
14.2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
14.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von Salz & Zucker.
14.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.5. Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.6. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
(Stand: 29.12.2018 Konstanz)